Mitgliedschaft

Dem NVN gehören gemäß §4 der Satzung neben den ordentlichen Mitgliedern (natürliche und juristische Personen) auch korporative Mitglieder an wie eingetragene Natur- und Umweltschutzvereine, wissenschaftliche Institutionen und Körperschaften. Die Mitglieder beteiligen sich dezentral über den NVN an öffentlichen Verfahren, behalten jedoch ihre Vereins- und Haushaltsautonomie.

Fördernde Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die zur Förderung des NVN Beiträge zu zahlen bereit sind.

Soweit bisher noch keine Mitgliedschaft im NVN besteht können Vereine, lokale Initiativen, Förder-, Schutz- oder Interessengemeinschaften, wissenschaftliche Institutionen und Körperschaften, die im Natur- und Umweltschutz arbeiten und ihren Sitz in Niedersachsen oder in unmittelbarer Nachbarschaft haben, auf Antrag Mitglied im NVN werden.