Mitglieder des NVN
Dem NVN gehören neben den ordentlichen Mitgliedern (natürliche Personen) die unten aufgelisteten Vereine als korporative Mitglieder an. Diese arbeiten über den NVN an amtlichen Planverfahren dezentral mit, behalten jedoch ihre Vereins- und Haushaltsautonomie. Lediglich bei Verfahren gemäß § 59 (ehem. § 29) Bundesnaturschutzgesetz besitzt der Dachverband ein Weisungsrecht.
Vereine, lokale Initiativen, Förder-, Schutz- oder Interessen- gemeinschaften, wissenschaftliche Institutionen und Körperschaften, die im Natur- und Umweltschutz arbeiten und ihren Sitz in Niedersachsen oder in unmittelbarer Nachbarschaft haben, können Mitglied im NVN werden.
Aktionsgemeinschaft für Hude e. V.
Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Umweltschutz im Kreis Uelzen e. V.
Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung Niederelbe e. V.
4 nature, Hannover
Biologische Schutzgemeinschaft Lenne-Weser-Leine e. V.
Lärmschutz im Verkehr e. V., Oldenburg
Interessengemeinschaft zur Rettung des Vehnemoores e. V.
Naturschutzgemeinschaft Ammerland e. V.
Naturschutzverband Lüneburger Heide e. V.
Ornithologischer Verein zu Hildesheim e. V.
- Storchenpflegestation Wesermarsch e. V.
